Founding-Member-Konditionen
Stand: Juni 2026
§ 1 Gegenstand
(1) Das Mitglied nimmt am Founding-Member-Programm von AfterCost – Firat Günenc (nachfolgend „Anbieter“) teil. Es erhält Zugang zu AfterCost zu den in § 3 genannten Sonderkonditionen.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, aftercost.de/agb) und die Datenschutzerklärung (aftercost.de/datenschutz) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(3) Das Programm ist auf maximal 5 Plätze begrenzt.
§ 2 Laufzeit und Mindestlaufzeit
(1) Die Sonderkonditionen gelten ab Kontoerstellung für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anbieter die Sonderkonditionen mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende beenden. Das Mitglied wird auf den dann gültigen Standardtarif umgestellt.
(3) Während der Mindestlaufzeit ist eine einseitige Beendigung der Sonderkonditionen durch den Anbieter ausgeschlossen.
(4) Das ordentliche Kündigungsrecht des Mitglieds nach den AGB bleibt unberührt.
§ 3 Preisgarantie und Anpassung
(1) Während der Mindestlaufzeit beträgt der monatliche Preis 19,00 EUR netto („Founding-Preis“).
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Anbieter berechtigt, den Preis mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende auf den dann gültigen Standardtarif anzupassen. Die Anpassung wird in Textform (E-Mail genügt) mitgeteilt.
(3) Bei jeder Preiserhöhung gegenüber dem Founding-Preis steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht nach § 5 zu.
§ 4 Beendigung des Founding-Programms (Sunset)
(1) Der Anbieter ist berechtigt, das Founding-Member-Programm insgesamt einzustellen. Die Einstellung wird mit einer Frist von 6 Monaten angekündigt, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit des letzten aufgenommenen Mitglieds.
(2) Bei Einstellung des Programms vor Ablauf der individuellen Mindestlaufzeit läuft der Founding-Preis bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter.
(3) Bei einem Kontrollwechsel (Erwerb von mehr als 50 % der Stimmrechte durch einen Dritten) kann der Anbieter das Programm mit einer Frist von 6 Monaten beenden. Die Mindestlaufzeit-Garantie nach § 2 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 5 Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung
(1) Bei jeder Preiserhöhung gegenüber dem Founding-Preis kann das Mitglied innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
(2) Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts bleibt der Founding-Preis bis zum Wirksamwerden der Kündigung bestehen.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Diese Vereinbarung ergänzt die AGB. Im Falle eines Widerspruchs gehen die Regelungen dieser Vereinbarung für Founding-Member-spezifische Angelegenheiten vor.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.