Partner-AGB
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
(1) Diese Partner-AGB ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von AfterCost – Firat Günenc (nachfolgend „Anbieter"), abrufbar unter aftercost.de/agb. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergänzend.
(2) Diese Partner-AGB gelten für alle Nutzer, die über ein Partner-Konto verfügen (Partner-Typ: Software-Reseller oder Händler-Agentur).
(3) Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Partner-AGB und den allgemeinen AGB gehen die Partner-AGB für partnerspezifische Regelungen vor.
(4) Das Partner-Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Partner-Typen und Registrierung
(1) Der Anbieter unterscheidet zwei Partner-Typen: Software-Reseller (Vermittlung von Neukunden über persönlichen Empfehlungslink) und Händler-Agentur (Verwaltung und Betreuung von Händler-Konten im Auftrag des jeweiligen Händlers).
(2) Die Registrierung als Partner erfolgt über eine Bewerbung unter aftercost.de/partner. Der Anbieter prüft jede Bewerbung persönlich und behält sich die Annahme oder Ablehnung vor.
(3) Der Partner-Typ wird bei der Kontoerstellung festgelegt und kann nur durch den Anbieter geändert werden.
(4) Der Partner ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Unternehmensangaben zu machen und diese aktuell zu halten.
§ 3 Reseller-Referral-Programm
(1) Software-Reseller erhalten vom Anbieter einen persönlichen Empfehlungscode (Referral-Code). Dieser Code ist nicht übertragbar.
(2) Die Zuordnung einer Vermittlung (Attribution) erfolgt über den persönlichen Empfehlungslink. Eine Attribution wird anerkannt, wenn der vermittelte Händler innerhalb von 30 Tagen nach Klick auf den Empfehlungslink ein zahlungspflichtiges Konto bei AfterCost erstellt.
(3) Provisionskonditionen werden individuell zwischen dem Anbieter und dem Reseller vereinbart. Es bestehen keine öffentlichen Standardsätze.
(4) Untersagt sind: Eigen-Vermittlung (Selbstreferenzierung), bezahlte Werbung unter Nutzung der Marke „AfterCost" ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters sowie jede Form der Manipulation von Attributionsdaten.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Empfehlungscode bei Missbrauch oder Verstoß gegen diese Partner-AGB zu widerrufen.
§ 4 Agentur-Zugriff auf Händler-Dashboards
(1) Händler-Agenturen können einen lesenden Zugriff auf das Dashboard eines Händlers beantragen.
(2) Der Zugriff setzt die ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Händlers voraus. Ohne Zustimmung ist kein Zugriff möglich.
(3) Der Händler kann die Zustimmung jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen. Mit dem Widerruf erlischt der Zugriff der Agentur unverzüglich.
(4) Der Agentur-Zugriff ist ausschließlich lesend (Read-Only). Eine Änderung von Daten des Händlers ist technisch ausgeschlossen.
(5) Jeder Zugriff wird in einem unveränderlichen Audit-Protokoll dokumentiert. Der Händler kann das Protokoll jederzeit unter Einstellungen einsehen.
(6) Die Kaufland-API-Schlüssel des Händlers sind verschlüsselt gespeichert und für die Agentur nicht einsehbar.
(7) Der Anbieter ermöglicht den Zugriff technisch, wird jedoch nicht zum Auftragsverarbeiter der Agentur. Die Agentur ist für die von ihr eingesehenen Daten eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(8) Das Rechtsverhältnis zwischen Agentur und Händler liegt in der alleinigen Verantwortung der Agentur.
§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Partner ist verpflichtet, alle über AfterCost zugänglichen Daten streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Nutzung von Händlerdaten ist ausschließlich zum Zweck der mit dem jeweiligen Händler vereinbarten Dienstleistung gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt.
(3) Die Weitergabe von Händlerdaten an Dritte ist untersagt.
(4) Der Partner ist verpflichtet, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten und seine eigenen Kunden über die Datenverarbeitung zu informieren.
(5) Sofern der Partner personenbezogene Daten seiner Händler-Kunden verarbeitet, ist er verpflichtet, mit diesen einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
(6) Die Datenschutzerklärung des Anbieters (aftercost.de/datenschutz) gilt ergänzend.
§ 6 Pflichten des Partners
(1) Der Partner ist verpflichtet, seine Profildaten aktuell und korrekt zu halten.
(2) Der Partner darf AfterCost nicht nutzen, um in direktem Wettbewerb mit dem Anbieter zu treten.
(3) Reverse-Engineering, Scraping oder automatisierter Zugriff über die bereitgestellten Schnittstellen hinaus ist untersagt.
(4) Sicherheitsvorfälle sind dem Anbieter innerhalb von 24 Stunden zu melden.
(5) Der Partner darf die Beziehung zum Anbieter nicht unzutreffend darstellen. Die Bezeichnung „zertifizierter Partner" oder vergleichbare Titel bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Anbieters.
§ 7 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Der Anbieter haftet nicht für die Verwendung von Händlerdaten durch die Agentur.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angezeigten Daten. § 9 der allgemeinen AGB gilt entsprechend.
(3) Der Partner haftet für Schäden, die durch einen Verstoß gegen diese Partner-AGB entstehen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen aus § 9 der allgemeinen AGB gelten ergänzend.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Partner-Zugang bei Verstößen gegen diese Partner-AGB ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu kündigen.
§ 8 Laufzeit, Kündigung und Widerruf
(1) Die Partner-Vereinbarung wird für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Partner-AGB vor.
(3) Bei Beendigung des Partner-Status werden Empfehlungscodes deaktiviert und bestehende Agentur-Verknüpfungen widerrufen. Bereits zugeordnete Vermittlungen bleiben bestehen. Erarbeitete Provisionsansprüche werden nicht rückwirkend entzogen.
(4) Für Vermittlungen, die während der Vertragslaufzeit begonnen, aber erst nach Vertragsende in ein zahlungspflichtiges Konto umgewandelt werden, besteht ein Provisionsanspruch für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Vertragsende (Nachlaufzeit).
(5) Für die Kontolöschung gilt § 7 der allgemeinen AGB.
§ 9 Provisions-Anpassung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Provisionskonditionen mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende eines Kalendermonats anzupassen. Die Anpassung wird dem Partner schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt.
(2) Anpassungen gelten ausschließlich für neue Vermittlungen ab dem Inkrafttreten. Bereits bestehende Provisionsansprüche aus laufenden Vermittlungen bleiben unberührt.
(3) Lehnt der Partner die Anpassung ab, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Inkrafttreten der Anpassung zu.
(4) Provisionsanpassungen sind höchstens einmal pro 12 Monate zulässig.
§ 10 Kontrollwechsel (Change of Control)
(1) Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein Dritter mehr als 50 % der Stimmrechte oder wesentlicher Vermögenswerte des Anbieters erwirbt.
(2) Der Anbieter informiert den Partner innerhalb von 14 Tagen über einen Kontrollwechsel.
(3) Der Partner kann innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
(4) Bereits erarbeitete Provisionsansprüche bleiben von einem Kontrollwechsel unberührt.
§ 11 Rechtliche Einordnung
(1) Die Parteien stellen fest, dass AfterCost ein Cloud-basierter Software-Service (SaaS) ist und der Partner den Zugang zu einer Dienstleistung vermittelt, nicht zu Waren im Sinne der EU-Richtlinie 86/653/EWG.
(2) Durch diese Partner-Vereinbarung wird kein Handelsvertreterverhältnis im Sinne der §§ 84 ff. HGB begründet. Der Partner ist nicht ständig betraut und unterliegt keinen Mindestumsätzen, Gebietszuweisungen oder Wettbewerbsverboten.
(3) Ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ist ausgeschlossen.
(4) Der Partner darf Produkte anderer Anbieter bewerben und empfehlen. Es besteht keine Exklusivitätsverpflichtung.
§ 12 Übertragung
(1) Der Partner darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Dies gilt auch für Unternehmensverkäufe und -verschmelzungen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder eines Kontrollwechsels auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Nürnberg, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.